Ratgeber Sascha Blank

Baum fällen ohne Genehmigung – erlaubt?

Viele Grundstückseigentümer stellen sich diese Frage – und die Antwort ist klar:
In den meisten Fällen ist das Fällen eines Baumes ohne Genehmigung nicht erlaubt.

Welche Regeln gelten?

In Deutschland gelten gesetzliche Vorschriften zum Schutz von Natur und Umwelt.
Besonders wichtig ist:

  • Fällverbot in der Regel vom 1. März bis 30. September
  • Schutz von Vögeln und anderen Tieren
  • kommunale Baumschutzsatzungen (je nach Stadt/Gemeinde unterschiedlich)

Diese Regelungen sollen Lebensräume erhalten und die Natur schützen.

Wann gibt es Ausnahmen?

Eine Baumfällung kann auch ohne Genehmigung möglich sein, wenn:

  • akute Gefahr besteht (z. B. Umsturzgefahr)
  • der Baum bereits stark beschädigt ist
  • eine behördliche Ausnahme vorliegt

In solchen Fällen spricht man von „Gefahr im Verzug“.

Warum Sie vorsichtig sein sollten

Wer ohne Genehmigung fällt, riskiert:

  • hohe Bußgelder
  • rechtliche Konsequenzen
  • Probleme mit Nachbarn oder Behörden

Deshalb sollte die Situation immer vorher geprüft werden.


Fazit

Eine Baumfällung ohne Genehmigung ist nur in Ausnahmefällen erlaubt.

Im Zweifel immer vorher fachlich prüfen lassen – das spart Ärger und Kosten.